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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die verbrauchsabh.
Heizkostenabrechnung |
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1. Leistungsumfang |
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1.1 Ablesung und Abrechnung wird Rahmen
regelmäßiger Arbeitseinsätze jährlich einmal zu einem mit dem
Kunden
vereinbarten Termin durchgeführt. Wärme-Service beachtet dabei die jeweils
gültigen gesetzlichen Bestimmungen, DIN-Normen und Richtlinien der
Arbeits-
gemeinschaft Heizkostenverteilung. Wärmeservice erfaßt die
aktuell meßtechnisch bedeutsamen Gegebenheiten der Liegenschaft, Aufmaßmit
Bestimmung von Bauart, Typ, Größe und Leistung der Heizkörper, Kontrolle
der vollständigen Bestückung mit Heizkostenverteilern,
Überprüfung des
techn. Zustandes, des Montageortes, und der Skalierung der
Heizkostenverteiler und
Vergleich mit den Erfordernissen.
1.2 Der
Auftraggeber ist dafür verantwortlich, entsprechend den jeweils gültigen
Vorschriften die Liegenschaft vollständig mit einer meß-
technischen
Ausstattung zur Verbrauchserfassung ausrüsten zu lassen und diese in einem
ordnungsgemäßen
und funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Besonders sind
die Vorschriften des Eichgesetzes bei eichpflichtigen Geräten zu
beachten.
1.3 Zu den zwischen Wärme-Service und dem Auftraggeber
vereinbarten Terminen für die Durchführung der vertraglich vereinbarten
Arbeiten müssen sämtliche Verbrauchserfassungsgeräte frei zugänglich sein.
Das Entfernen von Heizkörperverkleidungen, Möbelstücken und dergleichen
wird nicht von Wärme-Service übernommen. Eventuell nicht zugängliche
Geräte werden nicht bearbeitet.
Für die beim ersten Ablesetermin nicht
anwesenden Nutzer gibt Wärme-Service einen zweiten Ablesetermin bekannt.
Dritte Ablesetermine sind gesondert kostenpflichtig.
1.4 Vor Erstellung
der Abrechnung macht der Auftraggeber auf einem von Wärme-Service zu
Verfügung gestellten Formular alle erforderlichen Angaben. Über Änderungen
in der Liegenschaft, die für die Heizkostenabrechnung von Bedeutung sind
wird Wärme-Service unverzüglich und in schriftlicher Form vom Auftraggeber
informiert.
1.5 Vor Beginn der vertraglich vereinbarten jährlichen
Leistungen erhält der Auftraggeber ein Formular für die Aufstellung der
angefallenen Heizkosten. Die rechtzeitige Rückgabe dieses Formulars mit
verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Betriebskosten ist
Voraussetzung für die Erstellung der Abrechnung.
Dies gilt auch für die
Meldung von Nutzerwechseln innerhalb des Abrechnungszeitraums.
1.6 Wenn
für die Abrechnung keine Verbrauchswerte vorliegen , z.B. wegen nicht
zugänglicher, defekter oder fehlender Erfassungsgeräte, wird eine
Verbrauchsschätzung entsprechend der jeweils gültigen Richtlinien und
Bestimmungen durchgeführt.
1.7 Wärme-Service erstellt die Abrechnung
nach vollständiger Vorlage sämtlicher erforderlicher Angaben innerhalb von
6 Wochen.
1.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abrechnung vor
Weitergabe an die Nutzer auf etwaige Fehler, insbesondere der übernommenen
Angaben und Plausibilität zu prüfen . Er hat Wärme-Service bei
Auseinandersetzungen mit Nutzern über die Richtigkeit der Abrechnung
rechtzeitig vor Beginn eines Gerichtsverfahrens zur fachlichen Beratung
einzuschalten und ihr in einem eventuellen Prozeß Gelegenheit zum |
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2. Preise und Zahlungsbedingungen |
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2.1 Die von Wärme-Service berechneten jährlichen Gebühren enthalten keine zusätzlichen Leistungen.
2.2 Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jedem Abzug zur Zahlung fällig.
2.3 Wärme-Service behält sich bei Nichtbezahlung der Rechnungen die Einstellung der vereinbarten Leistungen vor. |
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3. Dauer des Vertrages |
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3.1 Die Vertragslaufzeit endet ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes , für den die erste Abrechnung nach Auftragserteilung zu erstellen ist. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Mit Beendigung der Vereinbarung enden sämtliche beiderseitige Verpflichtungen diese Vertragsteils. |
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4. Gewährleistung und Haftung |
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4.1 Wärme-Service leistet Gewähr nach Maßgaben gesetzlicher Bestimmungen.
4.2 Wärme-Service ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber gemachten Angaben und Anweisungen verpflichtet und haftet nicht für daraus resultierende Fehler.
4.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz jeder Art wegen etwaiger Mängel , Verzug oder anderer Rechtsgründe, der über die Kosten der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Nachbesserung) hinausgeht. Wärme-Service haftet jedoch für Schäden, die von Wärme-Service oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden die infolge des Fehlens zugesicherter Eigenschaften entstehn.
4.4 Etwaige Ansprüche gegenüber Wärme-Service verjähren, soweit nicht eine kürzere Zeit in Betracht kommt, spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs. In den Fällen der Gewährleistung , des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der unerlaubten Handlung verbleibt es bei den gesetzlichen Fristen. |
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5. Datenschutz |
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5.1 Wärme-Service darf die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
5.2 Wärme-Service ist längstens bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Speicherung der Daten und zur Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen verplichtet. |
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6. Sonstiges |
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6.1 Serviceverträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbed. abgeschlossen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
6.2 Sollten Teile der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten sie im übrigen fort. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ersetzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.
6.3 Erfüllungort für die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Neugersdorf.
6.4 Gerichtsstand ist Löbau.
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